Stiftungszweck: Die Stiftung führt Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft durch, soweit sie mit den gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen. Die Maßnahmen sollen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage für den Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung dienen.
Die Stiftung berät bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die dem Erhalt und der Entwicklung von Natur und Landschaft dienen und fördert solche.
Die Maßnahmen der Stiftung ergänzen die gesetzlichen Aufgaben und lassen die Pflichtaufgaben der Naturschutzbehörde nach dem Nds. Naturschutzgesetz unberührt.
Etablierung eines 5 ha großen naturnahen Auenbereiches durch Entnahme von Fichten, Vernässung der Flächen, Anlage von Feuchtbiotopen und Förderung einer naturnahen Weichholzaue.