Stiftungszweck: (1) Die Stiftung fördert den Natur- und Landschaftsschutz im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen im Landkreis Grafschaft Bentheim und wirkt auf die Bildung eines für den Artenschutz wichtigen Biotopverbundsystems hin. Die Maßnahmen der Stiftung ergänzen die gesetzlichen Aufgaben; insbesondere bleiben die Pflichtaufgaben der unteren Naturschutzbehörde nach dem Nieders. Naturschutzgesetz unberührt.
(2) Um Ihre Ziele zu verwirklichen,
- erwirbt oder pachtet die Stiftung Grundstücke zum Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- ergreift sie eigene Maßnahmen zur Pflege von Natur und Landschaft sowie zum Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten und fördert solche Maßnah-men Dritter,
- bilanziert und dokumentiert sie auf erworbenen oder gepachteten Grundstücken grundstücksbezogen die dort zum Zwecke des Natur- und Artenschutzes durchgeführten Optimierungsmaßnahmen im Sinne eines Ökokontos,
- gewährt sie Verursachern von Eingriffen im Sinne des Naturschutzgesetzes, die selbst nicht für notwendige Ersatzmaßnahmen sorgen können, die Möglichkeit, geeignete Ersatzmaßnahmen aus diesem Ökokonto auszulösen, wenn auf Flächen der Stiftung getätigte Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen dem Eingriff als Kompensation zugeordnet werden können,